In unserer dreiteiligen Inforeihe zur Pflegefinanzierung fassen wir die wichtigsten Informationen und Tipps zusammen, die im Magazin "Stiftung Warentest, Finanztest" Juni 2024 veröffentlicht wurden. Wir möchten Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, den komplexen Prozess der Pflegefinanzierung besser zu verstehen und optimal zu planen.
Finanzielle Belastungen durch Pflegebedürftigkeit
Die Kosten für die Pflege können schnell zu einer finanziellen Herausforderung werden. Die Pflegeversicherung übernimmt zwar einen Teil der Kosten, doch oft reicht diese Unterstützung nicht aus, um die gesamten Pflegekosten zu decken. Dies betrifft sowohl die ambulante Pflege zu Hause als auch die stationäre Pflege in einem Heim. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, kann das Sozialamt einspringen und Unterstützung gewähren.
Rückforderung von Geschenken durch das Sozialamt
Eine besondere Regelung betrifft die Rückforderung von Geschenken. Wenn eine pflegebedürftige Person innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung auf Sozialhilfe größere Geschenke gemacht hat, kann das Sozialamt diese Geschenke zurückfordern. Das Ziel ist es sicherzustellen, dass das Vermögen, welches zur Deckung der Pflegekosten hätte verwendet werden können, nicht unrechtmäßig weitergegeben wurde.
Was gilt als Geschenk?
Als Geschenk gilt jede unentgeltliche Zuwendung, die nicht im Rahmen einer Gegenleistung erfolgt. Das umfasst sowohl Geldgeschenke als auch Sachgeschenke. Wenn beispielsweise eine pflegebedürftige Person ein Grundstück an ein Familienmitglied verschenkt hat, kann das Sozialamt diese Schenkung prüfen und gegebenenfalls zurückfordern.
Besondere Regelungen für Geldgeschenke und kleinere Geschenke
Geldgeschenke können bis zu zehn Jahre nach der Schenkung zurückgefordert werden. Auch kleinere Geschenke, wie etwa Geburtstagsgeschenke von Großeltern an Enkel, fallen unter diese Regelung, wenn sie einen erheblichen Wert darstellen. Es gibt jedoch eine Ausnahme für sogenannte Anstandsschenkungen, also übliche Geschenke zu besonderen Anlässen, wie Hochzeiten oder runde Geburtstage. Solche Geschenke müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
Beteiligung der Ehepartner an den Pflegekosten
Wenn ein Ehepartner pflegebedürftig wird und die Kosten für die Pflege nicht vollständig selbst tragen kann, wird auch der andere Ehepartner finanziell herangezogen. Das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen beider Ehepartner bei der Berechnung der Sozialhilfe berücksichtigt wird. Eine wichtige Regelung hierbei ist, dass der Ehepartner, der nicht im Pflegeheim lebt, einen Teil seines Einkommens behalten darf, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Beispielrechnung für die Beteiligung
In einem Beispiel aus der Praxis erhält eine Frau, deren Mann im Pflegeheim lebt, 152 Euro Taschengeld monatlich. Nach Abzug dieses Betrags und der Miete für die gemeinsame Wohnung bleibt ihr ein festgelegter Betrag zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Der Rest ihres Einkommens wird zur Finanzierung der Pflegekosten des Ehepartners herangezogen.
Fazit und Ausblick
Die Finanzierung der Pflege ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und Kenntnis der gesetzlichen Regelungen erfordert. In diesem ersten Teil unserer Inforeihe haben wir Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der Pflegefinanzierung gegeben. Im nächsten Teil werden wir tiefer in die Unterstützung durch das Sozialamt und die Möglichkeiten der privaten Vorsorge eintauchen.
Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest, Juni 2024.